Secco = Sekt? Eine erfrischende Abwechslung für heiße Sommerabende

Sie klettern in der Getränke-Hitliste des Sommers stetig nach oben. Sie haben phantasievolle Namen wie Salut, Pfiff, Sommerperle und Leichtsinn. Sie bizzeln, prickeln, erfrischen. Bei vielen Sommerfesten und Partys haben sich die Perlweine die Herzen der Gäste im Sturm erobert.

Ein Wein, der perlt, prickelt und bizzelt, ein Sekt also? Nein, der Perlwein oder die höhere Qualitätsstufe, der Perlwein b.A., werden nach dem deutschen Weingesetz als Wein definiert. Während bei der Vergärung des Traubenmostes zu Wein die Kohlensäure weitgehend entweicht, wird diese dem Perlwein nach der Gärung wieder zugeführt. Die Kohlensäure aus der zweiten Gärung ist dagegen ganz allein dem Sekt vorbehalten.

Was so sachlich, nüchtern im Weingesetz korrekterweise Perlwein heißt, wird heute gerne als „Secco“ bezeichnet, schmeckt frisch und süffig nach Sommer, nach Freizeit, lauen Abenden auf schattigen Terrassen und er gehört erfreulicherweise bei vielen deutschen Winzern mittlerweile zum Standardrepertoire. Mit relativ wenig Alkohol (oft unter 10 %) empfiehlt sich der Secco als idealer Sommer-Aperitif. Die Preise bewegen sich zwischen 4,50 und 9 €. Bevorzugte Rebsorten sind Riesling und Weißburgunder, aber auch bukettreiche Rebsorten wie Bacchus, Gewürztraminer und Muskateller finden sich in einigen Cuvées, werden gerne verperlt und haben eiskalt serviert ihren besonderen Reiz.

Secco trifft genau den Geschmack der unkomplizierten Genießergeneration. Mancher Winzer hat Probleme den Secco-Durst seiner Kunden zu stillen. Die Rheingauer Jungwinzer beispielsweise produzieren seit einigen Jahren einen Perlwein mit dem vielversprechenden Namen „Leichtsinn“. In diesem Jahr mussten sie die „Auflage“ dieses Riesling-Qualitätsperlweins auf 90.000 Flaschen erhöht, um der Nachfrage gerecht zu werden.

Eine Liste der Perlweine und "Secco's" bei WINE System finden Sie hier

Profil:

Perlwein ist ein Wein, der gegenüber Stillweinen einen erhöhten Überschuss an Kohlensäure besitzt. Beim Eingießen in ein Glas perlt er sichtbar, jedoch nicht ganz so stark wie ein Sekt. Der Grund: Dem Wein wird bei der Herstellung weineigene Kohlensäure zugesetzt. Wird technisches CO2 zugesetzt, ist das Erzeugnis als „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“ zu deklarieren.

Perlweine dürfen nur in einer maximalen Behältnisgröße bis drei Liter bei einem Druck von 1- 2,5 bar abgefüllt werden. Die Flaschen dürfen nicht wie beim Schaumwein durch einen Drahtkorb (Agraffe) fixiert werden, sondern sind zumeist mit Drehverschluss oder einem Korken mit einer darüber befindlichen Schrumpffolie verschlossen.

Für den hochwertigeren Qualitätsperlwein b.A. gelten noch strengere weinrechtlichen Voraussetzungen. Zu seiner Herstellung darf nur Qualitätswein verwendet werden. Außerdem ist die Angabe von Jahrgang, Rebsorte und Lage möglich. Nicht erlaubt ist technische, zugesetzte Kohlensäure. Ein Qualitätsperlwein b.A. trägt zudem die amtliche Prüfnummer.

 

Geschmacksangaben für Perlweine:

Trocken: bis 35 g/l Restzuckergehalt
Halbtrocken: 33 – 50 g/l Restzuckergehalt
Mild: >50 g/l Restzucker

 

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